Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans


Nach § 69 8augesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November2017 (BGBl.I S. 3634) In seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Auf den Drieschern III" in der Gemarkung Gehlert nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss am 21 . September 2023 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, (Zimmer 311) nach vorherlger Terminvereinbarung während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.


Westerburg,
den 28. September 2023
Dr. -Ing. Gabriele Hückelheim,
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweis:
Diese Bekanntmaclhung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentllcht:
https://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentllche-bekanntmachungen/ 

Bekannmachung

Umlegungsplangemäß § 209 Baugesetzbuch (SauGB) in der Jeweils geltenden Fassung über die vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren "Auf den Drleschern III" in der Gemeinde Gehlert.
Für die Durchführung der Umlegung "Auf den Orieschern III" wird am 23. Oktober 2023 mit den Vermessungsarbeiten zur Elnbringung der neuen Grenzmarken begonnen. Die Arbelten werden voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Gehlert [0432J Grundbuchamt: Westerburg Flur 3 Flurstücke Nr.: 70/2, 71, 72/1 , 73/2, 74/3, 74/5, 74/6. 82/3, 83, 84/1, 84/2, 85, 86/2 und Flur 4 Flurstück Nr.: 43/5.

Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt. alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten. elngefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch ohne Anwesenheit der Egenlümer*innen und Besltzer*innen durchgeführt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Die vorbereitenden Maßnahmen gelten zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
1. In elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Gehlert, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.

Westerburg, den 28. September 2023
Dr.-Ing. Gabriefe Hückelheim,
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweis:
Diese Bekanntmachung Ist zusätztlch im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentllche-bekanntmachungen/

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