Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 08.05.2023
Ohne Teilnahme von Besuchern fand unsere letzte Gemeinderatssitzung statt.
Es wurde mehrheitlich beschlossen, dass 10 Doppelgräber und 9 Einzelgräber durch eine Fachfirma in den nächsten Wochen entfernt werden. Die Angehörigen der Grabstellen werden von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und der Termin wird bekannt gegeben. Die Rechnungen werden nach erfolgter Arbeit ebenfalls an die Angehörigen weitergeleitet.
Unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde der vorliegenden Bewerbung als Vorschlag für den Schöffendienst einstimmig entsprochen.
Anschließend berichtete die Ortsbürgermeisterin über die Ausgaben der Gemeinde seit der letzten Sitzung, ein Versteigerungstermin in der Gemeinde wurde bekannt gegeben, der Gemeinderat wurde über den Stand der Verlegung des Glasfaserkabels informiert.
Die Tore im Feuerwehrhaus sind geprüft worden und für die Beseitigung der Mängel soll der Gemeinde ein separates Angebot unterbreitet werden, welches dann in der nächsten Sitzung besprochen wird.
Der Gemeinderat wurde über ein Gespräch des 2. Beigeordneten und der Bürgermeisterin mit der Verbandsbürgermeisterin und dem Leiter des Bauamtes Hachenburg, welches die Situation des Ausbaus der K24 als Grundlage hatte, informiert.
Im nichtöffentlichen Teil fand die Vergabe einer Bauleitung statt und der Gemeinderat stimmte sich über weitere bauliche Maßnahmen in der Gemeinde ab.
Der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung wurde auf Montag, den 05.06.23 um 19.00 Uhr festgelegt.
Rasenmäherzeiten
Bitte um Beachtung !
Der Rasen und das Unkraut sprießen aus dem Boden. Gemäht werden darf aber nicht zu jeder Zeit.
Die erlaubten Mähzeiten in der Gemeinde:
An Werktagen von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Sonn- und Feiertags ist das Rasenmähen, Arbeiten mit dem Trimmer und Freischneider nicht erlaubt.
Wahl der Schöffen
Bekanntmachung
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2024 bis 2028 liegt ab sofort (19.05.2023) bis zum 26.05.2023 im Bürgermeisterbüro im Dorfgemeinschaftshaus aus und ist während den üblichen Sprechzeiten für jedermann einzusehen.
Gegen die Richtigkeit der Vorschlagliste kann innerhalb einer Woche , gerechnet nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin Einspruch eingelegt werden.