Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Berufung einer Schöffin oder eines Schöffens aus unserer Gemeinde
Der Gemeinderat Gehlert ist aufgefordert, für das Schöffenamt eine entsprechende Person vorzuschlagen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Die nächste Wahlperiode ist für den Zeitraum von 2024 bis 2028. Das Alter des Bewerbers sollte bei Antritt der Schöffentätigkeit nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre liegen.
Bei Interesse können Sie sich unter www.schoeffenwahl.de weitere Informationen einholen oder direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Bitte bewerben Sie sich bis Mitte April 23 bei der Gemeindeverwaltung.