13.03.2023

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Berufung einer Schöffin oder eines Schöffens aus unserer Gemeinde

Der Gemeinderat Gehlert ist aufgefordert, für das Schöffenamt eine entsprechende Person vorzuschlagen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Die nächste Wahlperiode ist für den Zeitraum von 2024 bis 2028. Das Alter des Bewerbers sollte bei Antritt der Schöffentätigkeit nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre liegen.

Bei Interesse können Sie sich unter www.schoeffenwahl.de weitere Informationen einholen oder direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Bitte bewerben Sie sich bis Mitte April 23 bei der Gemeindeverwaltung.

Download Orts-App

Wappen

Gemeindeverwaltung

Hachenburger Str. 1
(Dorfgemeinschaftshaus)

57627 Gehlert

Tel.: 02662-4074

E-mail: info@gemeinde-gehlert.de

Sprechstunden:
Montags: 17:00 - 18:00 Uhr
Mittwochs: 18:00 - 19:00 Uhr
Andere Termine nach Vereinbarung

Revierförster

Wappen

Revierförster

Martin Keßler

In der Burgbitz 4
57627 Hachenburg

Mobil: 0152 28851350

E-Mail: martin.keßler@wald-rlp.de


Su schwätze mer

 

Neue Frisur

Dät Mina, dä Frau vom Schmitz Willem,
ging ömma für Chrössdaach nohm Frisör.

Wenn dann da Willem gefroocht wur:
"Willem, wat häsde zo Chrössdaach krischt?",
dann saade da Willem:

"Die aale Popp möm neuen Kopp!"

 

Dietmar Schmidtgen

 

      Wir benutzen Cookies

      Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.